Dominik Peter berät Behinderte sowohl zu Themen wie „Flugreisen für Mobilitätseingeschränkte“, als auch zu den Themen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Spezialveranstalter, Reisebegleiter, Reiseassistenz, mobile Pflegedienste, Pflegehotels, Hilfsmittelverleih vor Ort (wie Pflegebett, Falt- und E-Rollstuhl, Dusch- und Toilettenrollstuhl, Lifter, Scooter), Zuschüsse durch Kranken- und Pflegekasse .
Termine: Über die Beratungstermine informiert die Berliner Behindertenzeitung oder die BBV-Geschäftsstelle (Tel.: 030 / 204 38 47).
Anmeldung: Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Sie können sich jeweils montags und donnerstags zwischen 13:00 und 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer anmelden: 030 / 2 04 38 47.
Beratungsort: Treffpunkt der persönlichen Beratungen ist grundsätzlich die Geschäftsstelle des Berliner Behindertenverbands e.V. (Jägerstraße 63 D, 10117 Berlin-Mitte, barrierefreier Zugang und Toilette).
NEU Mobile Beratung: Der BBV bietet allerdings auch eine Beratung vor Ort an. Hierzu wechseln wir regelmäßig die Beratungsstellen und wandern von Bezirk zu Bezirk. Über die nächsten Beratungstermine vor Ort informiert die Berliner Behindertenzeitung.
NEU Skype-Beratung: Sie möchten sich mittels eines Skype-Gesprächs gerne beraten lassen? Auch diesen Service bieten wir an. Um einen Skype-Termin zu vereinbaren, rufen Sie uns montags und donnerstags zwischen 13 und 16 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 030 / 2 04 38 47.
Informationen zum Thema „Barrierefreie Flugreisen“
Wer im Rollstuhl eine Flugreise vorhat, der sollte genau planen. Jede deutsche und internationale Fluggesellschaft hat eigenständige Informationen ins Netz gestellt. Die Berliner Behindertenzeitung hat hierzu die wichtigsten Links zusammengestellt. Auf diesen Seiten erfährt jeder die genauen Details, die zu beachten sind.
Condor
Link: https://www.condor.com
Easyjet
Link: http://www.easyjet.com
Germania
Link: http://www.flygermania.de
Lufthansa
Link: http://www.lufthansa.com
SunExpress
Link: http://www.sunexpress.com
Tuifly
Link: http://www.tuifly.com
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Schlichtungs- und Beschwerdestellen
*Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Passagiere können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden (Kurzform SÖP), sofern es mit der Fluggesellschaft zu keiner Einigung gekommen ist. Die SÖP einzuschalten, ist für Passagiere kostenlos. Die SÖP erarbeitet auf Grundlage der Fakten eine Schlichtungsempfehlung, der sowohl Beschwerdeführer (Passagier) und die Fluggesellschaft allerdings zustimmen müssen. Der Schlichtungsvorschlag ist also für die Fluggesellschaft nicht bindend und es kommt immer wieder vor, dass Airlines die Schlichtung ablehnen. Beeindruckend ist jedoch, dass die SÖP derzeit rund 81 Prozent ihrer Schlichtungen im Bereich Flugverkehr erfolgreich abschließt.
Der Nachteil ist allerdings, dass ein Schlichtungsverfahren nur mit jenen Fluggesellschaften möglich ist, die Mitglied im SÖP-Trägerverein sind. Derzeit sind das etwa Condor, Eurowings/Germanwings, Easyjet, Lufthansa, Ryanair, Small Planet Airlines, SunExpress und Tuifly.
Da die EU-Verordnung auch auf Fluggesellschaften mit Sitz ausserhalb der EU anzuwenden ist – sofern der Flug in der EU startet – sind auch Airlines wie beispielsweise Air Canada, Emirates, South African Airlines oder United Airlines Mitglied bei der SÖP.
Akzeptiert eine Fluggesellschaft den Schlichterspruch nicht, steht immer noch der Weg frei, seine Rechte mittels eines Rechtsanwalts oder eines Fluggastrechteportals durchzusetzen.
SÖP- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, der Service ist kostenlos. Tel.: 030 / 644 99 33-0, Internet: soep-online.de
*Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesjustizministerium
An die Schlichtungsstelle Luftverkehr, die beim Bundesjustizministerium angesiedelt ist, können sich all jene betroffene Passagiere wenden, die ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften durchsetzen wollen, die nicht bei der SÖP Mitglied sind. Also unter anderem Passagiere von American Airlines, Corendon Airlines oder etwa von den neuen Fluggesellschaften LaudaMotion und Sundair. Auch diese Schlichtungsstelle ist für Passagiere kostenlos. Wie auch bei der SÖP, können sich betroffene Passagiere nur an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie bereits bei der Airline vorstellig geworden sind und es innerhalb von zwei Monaten zu keinem Ergebnis kam. Die zweimonatige Frist ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Schlichter sind Volljuristen, zum Teil mit jahrelanger Erfahrung in der professionellen Streitschlichtung durch ihre Tätigkeit als Richterin oder Richter. Auch hier gilt wie bei der SÖP: Kommt es zu keinem Schlichterspruch bzw. Einigung, stehen weitere Wege offen.
Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesjustizministerium, der Service ist kostenlos. Tel.: 0228 / 994 106 120, Internet: www.bundesjustizamt.de.
*Fluggastrechte spezialisierten Internetportale
Eine weitere Variante ist die Nutzung eines der auf Fluggastrechte spezialisierten Internetportale bzw. Firmen. Das sind beispielsweise EUclaim, FairPlane oder Flightright. Sie setzen die Rechte von Passagieren gegenüber den Fluggesellschaften seit Jahren mit beeindruckenden Ergebnissen durch. Nötigenfalls auch mit hauseigenen Anwälten vor Gericht. Diese Portale arbeiten auf Erfolgsbasis, das heißt, haben sie keinen Erfolg, zahlt der Passagier keinen Cent. Erhält ein Passagier allerdings eine Ausgleichszahlung, streichen die Fluggastrechteportale eine Provision ein. Diese kann je nach Fall und Portal zwischen 24 und 35 Prozent liegen (siehe Infokasten). Zudem gibt es Fluggastrechteportale, die mit einer Geld-sofort-Variante arbeiten. Hier erhält der Passagier sofort sein Geld, zahlt aber eine etwas höhere Provision. Anbieter dieser Variante sind beispielsweise EUFlight oder Wirkaufendeinenflug.de. Manko: Die Fluggastrechteportale nehmen in der Regel nur Fälle an, die eindeutig erfolgversprechend sind.
Auswahl an Fluggastrechteportale:
*EUclaim, die Erfolgsprovision beträgt 26,76 Prozent der Entschädigungszahlung inklusive Mehrwertsteuer. Trustscore: 9,7 (von 10). Internet: www.euclaim.de.
*EUFlight, ein Geld-sofort-Portal, die Servicegebühr beträgt 35 Prozent der Entschädigungszahlung zuzüglich Mehrwertsteuer. Internet: www.euflight.de.
*FairPlane, die Erfolgsprovision liegt zwischen 24 und 35 Prozent der Entschädigungszahlung inklusive Mehrwertsteuer, Internet: www.fairplane.de.
*Flightright, die Erfolgsprovision beträgt zwischen 20 und 30 Prozent der Entschädigungszahlung zuzüglich Mehrwertsteuer. Trustscore: 9,5 (von 10). Internet: www.flightright.de.
*Wir kaufen Deinen Flug, ein Geld-sofort-Portal, die Servicegebühr beträgt bis zu 35 Prozent der Entschädigungszahlung zuzüglich Mehrwertsteuer. Trustscore: 9,6 (von 10). Internet: www.wirkaufendeinenflug.de.
*Luftfahrtbundesamt
Ihre Rechte als mobilitätseingeschränkter Passagier wurden misachtet, dann sollten Sie unbedingt eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt einreichen. Nur so werden Beschwerden auch wirklich wirkungsvoll beachtet.
Link: http://www.lba.de