Der „Berliner Behindertenverband e.V. <Für Selbstbestimmung und Würde> (Kurzform BBV) ist der Berliner Landesverband des „Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland e.V.“ (ABiD). Der BBV wurde 1990 gegründet. Der BBV publiziert die Berliner Behindertenzeitung (BBZ), die 10 Mal im Jahr mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren erscheint.
Der BBV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke (BBV-Satzung § 2, Abs. 1).
Der BBV ist eine parteiunabhängige, weltanschauungsübergreifende, demokratische und solidarische Selbsthilfeorganisation von und für Menschen mit Behinderung, chronischer Krankheit, von deren Angehörigen und Freunden/-innen (BBV-Satzung § 2, Abs. 2).
Der Verband wirkt behinderungsübergreifend als Interessenvertreter von betroffenen Menschen. Dabei hat das Prinzip „Betroffene beraten Betroffene“ Priorität. Er gibt seinen Mitgliedern im Rahmen seiner Möglichkeiten Beratung und Beistand (BBV-Satzung § 2, Abs. 3).
Der BBV schafft Voraussetzungen zur aktiven Mitarbeit behinderter Menschen und ihrer Angehörigen. Er fördert Aktivitäten behinderter Menschen für ihr Leben in Selbstbestimmung und Würde (BBV-Satzung § 2, Abs. 4).
Der BBV vertritt die Interessen Behinderter in zahlreichen Ausschüssen und Gremien im Land Berlin (z.B. Landesbehindertenbeirat Berlin). Der BBV macht aber auch auf Missstände und Fehlentwicklungen aufmerksam. Dabei muss der BBV keine Rücksicht auf Parteien oder Verwaltungen nehmen, weil der BBV seine Unabhängigkeit bewahrt hat und nicht von staatlichen Leistungen und Zuwendungen abhängig ist. Insofern ist der BBV eine ehrliche Stimme behinderter Menschen und ihrer Freunde in Berlin.